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Gesundheits-und Krankenpfleger/in

Durch Beschluss des Bundestages vom Juli 2003 wurde das alte Krankenpflegegesetz (KrPflG) von 1985 novelliert.

Am 1. Januar 2004 trat das vierte Krankenpflegegesetz der BRD in Kraft, welches die im Titel genannte neue Berufsbezeichnung für zukünftig ausgebildete Krankenpflegekräfte mit sich bringt.

Die neue Bezeichnung hat somit die alten Namen Krankenschwester bzw. Krankenpfleger abgelöst.

Nach altem Gesetz ausgebildete Pflegekräfte dürfen wahlweise die alte oder die neue Bezeichnung verwenden.

Der neue Name soll ein in Zukunft erweitertes Aufgabenspektrum in Richtung Gesundheitsvorsorge und Beratung zum Ausdruck bringen.

 

(http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenschwester)

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