Bei der Ausbildung zu ihrem geeigneten Pflegeberuf haben die Schüler/innen seit dem neuen Krankenpflegegesetz 3 Möglichkeiten.
Das Examen, am Ende jeder Ausbildung ist für die heranwachsenen Pflegekräfte nochmal ein großes Kräftezerren.
Das Examen besteht aus einem mündlichen Teil(1Tag), einem Schriftlichen Teil (über 2 Tage) und aus dem praktischen Teil (über 2 Tage) direkt am Patienten.
Bei Nicht Bestehen darf der jeweilige Teil der Prüfung nach einem halben Jahr wiederholt werden.
Und wenn die Schüler/innen bestanden haben gilt es sich auf die Zukunft zu freuen und auf die Sammlung von viel Erfahrung.
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